Torsten Kraus
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Insassenvers.
Versicherungsmakler

  • Bei Tagegeldern und im Todesfall ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb eines Monates zu zahlen.

  • Bei Invaliditätsleistungen hat der Versicherer drei Monate Zeit gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob und in welcher Höhe er die Entschädigungspflicht anerkennt.

  • Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen, die der Versicherte beizubringen hat.

Kontakt
Torsten Kraus Versicherungsmakler
Lindenallee 9
99310 Arnstadt
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